Hier werden Sie über aktuelle Geschehnisse auf dem Laufenden gehalten:
National oder International?
Wir verweisen noch einmal ausdrücklich auf den unten abgedruckten Artikel "Dachverband":
Ein nicht an einem Dachverband
angeschlossener Verein, kann weder Internationale Titel, noch
Anwartschaftskarten für ein Internationales Championat vergeben! Die
URCI wird solche Praktiken nicht anerkennen! Berücksichtigen Sie diese nicht neue INFO, für
Ihre Ausstellungsplanungen - und Championatseinreichungen! Das
Zuchtbuchamt der URCI ist angewiesen, bei Nichtbeachtung Ihre
Championatsanträge unbearbeitet zurück zu senden!
In letzter Zeit wird sehr gerne über das Thema Dachverband (National
oder International) diskutiert, als kleines Beispiel möchte ich hier
einmal den großen DFB angeben: Deutscher Fussballbund e.V.. Dies ist ein
Dachverband auf Nationaler Ebene! Ihm sind die nationalen
Fussballvereine (wie z.B. Bayern München) als VEREINSMITGLIEDER
angeschlossen: Er ist zuständig für Deutsche (also Nationale)
Meisterschaften und ähnlich auf deutscher Ebene ausgerichtete
Veranstaltungen, wie auch den DFB-Pokal. International auf
Europäischer Ebene ist die UEFA zuständig, weltweit ist es die FIFA, dem
der DFB, als Verein unter Vielen, angegliedert (sprich: Mitglied) ist!
Keinesfalls kann ein Nationaler Verband sich "International" nennen, ob
im Ballsportbereich oder im Hundewesen! Es gibt zwar Nationale
Hundevereine, die International tätig sind, sei es durch ihre
ausländischen Mitglieder, oder durch Veranstaltungen
(Hundeausstellungen) im Ausland - aber dies berechtigt keinen Verein -
sich als INTERNATIOINALERER VERBAND (oder Dachverband) zu titulieren!
Auch wenn er es sogar "schöngeistig" in seiner Satzung verankert hat! ÜBRIGENS: Ein seriöser Verein und auch Verband, hat seine Satzung immer
auf seiner Homepage stehen! Stöpern Sie einfach mal so ein paar
Hundevereins-Homepages durch: Wer nichts zu verbergen hat, oder wer sich
großmundig Internationaler Verband nennt, der hat seine komplette Satzung
(nicht nur die Zuchtordnung) und dessen Zweck veröffentlicht! Da bleibt
dann nicht mehr viel übrig vom "Dachverband"! - und so manches
"Dachverbändchen" entpuppt sich dann doch als "Minivereinchen", mit
gerade mal ein paar Mitgliedern (Einzelpersonen)! Traurig aber wahr! -
und die Zeche bezahlen mal wieder ein paar unbescholtene Aussteller!
An alle Mitglieder:
Bis auf Weiteres werden keine Ausstellungen und die damit verbundenen Titel und Anwartschaften des SHV / IHU von der URCI anerkannt. Ebenso wenig werden die Championate des SHV, sowie die Unterschtiften auf Ausstellungen der Frau Degen, sowie des Herrn Schnörer anerkannt!
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Ausstellungsplanung für das Jahr 2010!
Jeder nationale Hundeverein
musseinem Internationalen Dachverband angeschlossen sein, um überhaupt Internationale
Titel und das CACIB bei Rassehundeausstellungen vergeben zu können!
In Deutschland gibt es
unzählige Hundevereine - darunter sind einige bekannte Vereine und viele
nicht so bekannte. Sie alle haben größtenteils die unterschiedlichsten
internationalen Dachverbände, zumindest dem Namen nach. Denn die Meisten
verfolgen das gleiche Ziel: Förderung der Rassehundezucht, Austausch mit
anderen Ländern, Verbund von vielen kleinen Organisationen zu einer großen
Internationalen Vereinigung.
Durch die
Mitgliedschaft eines Nationalen Vereines oder Verbandes in einem
Internationalen Verband, wird eine Internationale Rassehundeschau geschützt und
die Vergabe von Internationalen Titeln möglich.
Der bekannteste
Internationale Dachverband ist die "FCI" mit Sitz in Belgien, ihr
gehört der VDH e.V. in Deutschland an und andere ausländische Vereine., die dem
VDH in Zuchtkriterien etc. gleichgestellt sind.
Andere Vereine die nicht dem
VDH angeschlossen sind, nennt man Dissidenz-Vereine. Diese sind anderen
Internationalen Dachverbänden angeschlossen und werden von der FCI nicht
anerkannt, obwohl die Verbände fast alle nach den FCI-Standarden richten und Zuchtzulassungen
dementsprechend ausgerichtet sind.
Nun gibt es in letzter Zeit
verstärkt Hundevereine, die ihr "Eigenes Süppchen kochen" und keinem
Dachverband angehören und trotzdem Internationale Hundeschauen mit Vergabe des
CACIB anbieten: Dies ist Betrug am Aussteller! Das Erwachen ist
meist groß, wenn ein Championat eingereicht wird und diese Scheinchampionate
dieser "Minivereinchen" dann nicht anerkannt werden!
Informieren Sie sich unbedingt,
welcher Dachverband eine von Ihnen ausgesuchte Hundeausstellung schützt und
wenn ja, ob dieser Dachverband überhaupt in einem Vereinsregister eingetragen
ist und nicht nur "scheinexistiert" ! Manchmal wird auch ein
Dachverband angegeben, der überhaupt nicht als e.V. ( = als eingetragener
Verein im Amtsregister/Vereinsregister registriert) eingetragen ist. Dies kann
man leicht überprüfen: Schauen Sie sich an, ob ein gewählter Vorstand mit Namen
überhaupt existiert, ob es überhaupt je eine Hauptversammlung gegeben hat der
diesen Vorstand dann auch gewählt hat, ob eine Registernummer und ein
Vereinssitz angegeben ist! Gegebenenfalls genügt ein kurzer Anruf beim
Amtsregister = der ist kostenlos! Dies gilt auch für Züchter, die sich solch
einem "Vereinchen" anschließen wollen und sich dieser mit
"International anerkannten Papieren" brüstet! Lassen Sie sich nicht
hinter das Licht führen! Es ist Ihr Geld, das Sie sonst zum Fenster
rausschmeisen!
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Mitgliederversammlung: Falscher Termin kann zur Nichtigkeit
von Beschlüssen führen
Immer mal wieder kommt es in dem
einen oder anderen Verein zum Streit darüber, ob eine Mitgliederversammlung zur
Unzeit stattgefunden hat. Gerade in der Feriensaison sollten Sie wichtige Versammlungen
deshalb nicht abhalten. Das bestätigt jetzt auch ein Urteil des Bayerischen
Obersten Landesgerichts.Der Fall: Der Vorstand eines Vereins mit 80 Mitgliedern
hatte zu einer Mitgliederversammlung in der Ferienzeit eingeladen. Da einige
Mitglieder an dieser Veranstaltung aufgrund der Ferien nicht teilnehmen
konnten, klagten Sie gegen die dort getroffenen Entscheidungen.Das Urteil: Eine
solche Einladung bzw. Terminierung ist nicht „verkehrsüblich“, entschieden die
Richter. Die während dieser Mitgliederversammlung getroffenen Entscheidungen
seien nichtig (BayObLG, Urteil vom 16.7.2004, Az.: 3 Z BR 100/04).Was das
Urteil für Sie und Ihren Verein bedeutet: Terminieren Sie Mitgliederversammlungen
stets außerhalb Ferienzeit und berücksichtigen Sie bei der Terminauswahl auch
andere Ereignisse wie Brückentage und Ähnliches. Ansonsten riskieren Sie dass
getroffene Beschlüsse vom Gericht wieder „kassiert“ werden – unabhängig davon,
wie viele Mitglieder teilgenommen haben.
Mit diesem Wissen führen Sie Ihren
Verein rechtssicher und überzeugend
Haftung: Viele Vereins-Vorstände sind beim Thema
persönliche Haftung der Meinung: „Mir passiert das schon nicht, wir sind ein
kleiner Verein ...“. Weit gefehlt! Jedes Jahr werden in Deutschland viele
Vereinsvorstände persönlich zur Kasse gebeten. Und das Wichtigste: Hier gilt
der alte Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“! Deshalb: Nutzen Sie
die einzige Informationsquelle für Vereins-Vorstände, die Sie monatlich aktuell
über alle neuen Urteile, Gesetzesänderungen und Erlässe zum Thema Haftung
informiert. Sichern Sie sich ab. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar
von „Verein
& Vorstand aktuell“ an
Vereinsrecht: Wie lange liegt Ihre letzte
„Entlastung“ zurück? Nur jeder 3. Vereins-Vorstand lässt sich auf der
Jahreshauptversammlung entlasten. Zum Teil mit teueren Folgen für ihn und seine
Familie. So musste vor einiger Zeit ein Vorstand 15.000 € aus eigener Tasche an
das Finanzamt zahlen. Grund: Steuerschulden aus dem Jahr 1991!! Der Vorstand
hatte sich nie entlasten lassen!
Steuern für Vereine: „Der Bürger liebt sein Finanzamt
mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier.“ Peter Gillies
(*1939), dt. Journalist, b. 1995 Chefredakteur „Die Welt“. Aussage eines
(lang-gedienten) Vereins-Vorstands auf Nachfrage zum Thema „Steuern“: „Ach,
wissen Sie, als eingetragener Verein müssen wir ja keine Steuern zahlen. Da
beschäftigen wir uns gar nicht mit. Unser Verein ist dafür viel zu klein.“
Schützt das „e.V.“ aber wirklich vor Steuernachzahlungen? Die klare Antwort
heißt: NEIN! Immer aktuelle Informationen (inkl. geldwerter Tipps) zum Thema
Verein & Steuern liefert Ihnen monatlich „Verein
& Vorstand aktuell“. Damit Sie keinen Cent zu viel zahlen!
Jugendarbeit: „Die Jugend ist die Zukunft unseres
Vereins!“ Ein Satz, den sich die meisten Vereine auf die Fahnen schreiben
müssen, wenn sie ihr Fortbestehen sichern wollen. Ein typisches Beispiel für
die veränderten Interessen der jungen Menschen ist der Fußballsport, der in der
Gunst der Jugendlichen stark gesunken ist. Eine Studie, an der unter anderem
auch der Deutsche Sportbund beteiligt war, zeigt, dass Fußball auf der
Beliebtheitsskala weit hinten rangiert, gleichauf mit Reitsport und Surfen. Die
laufend neuen Tipps aus „Verein
& Vorstand aktuell“ zu diesem Thema helfen Ihnen, Jugendliche für das
Angebot Ihres Vereins zu interessieren!
Falscher Vereinsname
Sollte sich ein Verein falsch
titulieren, dass heisst, wenn er sich in Briefbögen, Homepages, bei der
AUSSTELLUNG von Papieren (z.B. bei Hundevereinen – Ahnentafeln, Championate)
mit einem nicht existenten Namen bezeichnen, haftet der Vorstand komplett für
die Folgen erstehender Kosten und ist zudem voll regresspflichtig im
Schadensfall! Sollte der Vorstand finanziell nicht in der Lage sein, den
entstehenden Schadensersatz auszugleichen, kann per Gerichtsbeschluss jedes
x-beliebige Mitglied zur Rechenschaft gezogen werden! Das Privatvermögen des
einzelnen Mitgliedes ist in diesem Fall nicht geschützt! Auch hier gilt:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Beispiel: Sollten nun tatsächlich Ahnentafeln mit gewissen Fantasie - Namen im Umlauf sein, und sollte keine 2/3 Mehrheit auf einer
HV, eine Namensänderung beschlossen und zudem beim Vereinsregister eingetragen
haben, sind alle je ausgestellten Dokumente/Ahnentafeln/Urkunden null und
nichtig! Denn somit kann ein Verein ja auch gar
nicht existieren, zumindest nicht als eingetragener Verein!Haftung für alle Folge - Schäden siehe oben!
Die Satzungen seriöser Vereine kann
jeder im Internet auf deren Homepage nachlesen!“
Soweit als möglich, vermeiden Sie Wege, auf denen Streusalz
eingesetzt wurde. Gesunden Pfoten macht ein kurzer Weg über Streusalz
normalerweise nichts aus, es schadet aber nicht, dem Hund die Pfoten
nach dem Spaziergang kurz abzuspülen oder mit einem feuchten Tuch
abzuwischen. Grade die Zwischenräume der Zehen sind leichter von
Reizungen betroffen.
Wenn ihr Hund empfindliche Pfoten hat oder diese sogar rissig sind,
kann ein Einreiben mit einer Salbe wie Melkfett, Ringelblumensalbe oder
Vaseline, hilfreich sein. Verwenden Sie bitte nur Salben, die für den
Hund nicht schädlich sind, wenn er seine Pfoten ableckt. Am besten
tragen Sie die Salbe direkt vor dem Spaziergang auf, dann hinterlässt
diese auch keine Spuren auf ihrem Lieblingsteppich."