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seit Dezember 2006

 

 
Aktuell

Hier werden Sie über aktuelle Geschehnisse auf dem Laufenden gehalten:

National oder International?
 
Wir verweisen noch einmal ausdrücklich auf den unten abgedruckten Artikel "Dachverband":
Ein nicht an einem Dachverband angeschlossener Verein, kann weder Internationale Titel, noch Anwartschaftskarten für ein Internationales Championat vergeben! Die URCI wird solche Praktiken nicht anerkennen! Berücksichtigen Sie diese nicht neue INFO, für Ihre Ausstellungsplanungen - und Championatseinreichungen! Das Zuchtbuchamt der URCI ist angewiesen, bei Nichtbeachtung Ihre Championatsanträge unbearbeitet zurück zu senden!
 
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In letzter Zeit wird sehr gerne über das Thema Dachverband (National oder International) diskutiert, als kleines Beispiel möchte ich hier einmal den großen DFB angeben: Deutscher Fussballbund e.V.. Dies ist ein Dachverband auf Nationaler Ebene! Ihm sind die nationalen Fussballvereine (wie z.B. Bayern München) als VEREINSMITGLIEDER angeschlossen: Er ist zuständig für Deutsche (also Nationale) Meisterschaften und ähnlich auf deutscher Ebene ausgerichtete Veranstaltungen, wie auch den DFB-Pokal. International auf Europäischer Ebene ist die UEFA zuständig, weltweit ist es die FIFA, dem der DFB, als Verein unter Vielen, angegliedert (sprich: Mitglied) ist! Keinesfalls kann ein Nationaler Verband sich "International" nennen, ob im Ballsportbereich oder im Hundewesen! Es gibt zwar Nationale Hundevereine, die International tätig sind, sei es durch ihre ausländischen Mitglieder, oder durch Veranstaltungen (Hundeausstellungen) im Ausland - aber dies berechtigt keinen Verein - sich als INTERNATIOINALERER VERBAND (oder Dachverband) zu titulieren! Auch wenn er es sogar "schöngeistig" in seiner Satzung verankert hat! ÜBRIGENS: Ein seriöser Verein und auch Verband, hat seine Satzung immer auf seiner Homepage stehen! Stöpern Sie einfach mal so ein paar Hundevereins-Homepages durch: Wer nichts zu verbergen hat, oder wer sich großmundig Internationaler Verband nennt, der hat seine komplette Satzung (nicht nur die Zuchtordnung) und dessen Zweck veröffentlicht! Da bleibt dann nicht mehr viel übrig vom "Dachverband"! - und so manches "Dachverbändchen" entpuppt sich dann doch als "Minivereinchen", mit gerade mal ein paar Mitgliedern (Einzelpersonen)! Traurig aber wahr! - und die Zeche bezahlen mal wieder ein paar unbescholtene Aussteller!

 

An alle Mitglieder:
Bis auf Weiteres werden keine Ausstellungen und die damit verbundenen Titel und Anwartschaften des SHV / IHU von der URCI anerkannt. Ebenso wenig werden die Championate des SHV, sowie die Unterschtiften auf Ausstellungen der Frau Degen, sowie des Herrn Schnörer anerkannt!
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Ausstellungsplanung für das Jahr 2010!

Wir danken für Ihr Verständnis!
 

Warum Dachverband - warum Internationaler Dachverband?

Jeder nationale Hundeverein muss einem Internationalen Dachverband angeschlossen sein, um überhaupt Internationale Titel und das CACIB bei Rassehundeausstellungen vergeben zu können!

In Deutschland gibt es unzählige Hundevereine - darunter sind  einige bekannte Vereine und viele nicht so bekannte. Sie alle haben größtenteils die unterschiedlichsten internationalen Dachverbände, zumindest dem Namen nach. Denn die Meisten verfolgen das gleiche Ziel: Förderung der Rassehundezucht, Austausch mit anderen Ländern, Verbund von vielen kleinen Organisationen zu einer großen Internationalen Vereinigung.

Durch die Mitgliedschaft  eines Nationalen Vereines oder Verbandes in einem Internationalen Verband, wird eine Internationale Rassehundeschau geschützt und die Vergabe von Internationalen Titeln möglich.

Der bekannteste Internationale Dachverband ist die "FCI" mit Sitz in Belgien, ihr gehört der VDH e.V. in Deutschland an und andere ausländische Vereine., die dem VDH in Zuchtkriterien etc. gleichgestellt sind.

Andere Vereine die nicht dem VDH angeschlossen sind, nennt man Dissidenz-Vereine. Diese sind anderen Internationalen Dachverbänden angeschlossen und werden von der FCI nicht anerkannt, obwohl die Verbände fast alle nach den FCI-Standarden richten und Zuchtzulassungen dementsprechend ausgerichtet sind.

Nun gibt es in letzter Zeit verstärkt Hundevereine, die ihr "Eigenes Süppchen kochen" und keinem Dachverband angehören und trotzdem Internationale Hundeschauen mit Vergabe des CACIB anbieten:  Dies ist Betrug am Aussteller!  Das Erwachen ist meist groß, wenn ein Championat eingereicht wird und diese Scheinchampionate dieser "Minivereinchen" dann nicht anerkannt werden!

Informieren Sie sich unbedingt, welcher Dachverband eine von Ihnen ausgesuchte Hundeausstellung schützt und wenn ja, ob dieser Dachverband überhaupt in einem Vereinsregister eingetragen ist und nicht nur "scheinexistiert" !  Manchmal wird auch ein Dachverband angegeben, der überhaupt nicht als e.V. ( = als eingetragener Verein im Amtsregister/Vereinsregister registriert) eingetragen ist. Dies kann man leicht überprüfen: Schauen Sie sich an, ob ein gewählter Vorstand mit Namen überhaupt existiert, ob es überhaupt je eine Hauptversammlung gegeben hat der diesen Vorstand dann auch gewählt hat, ob eine Registernummer und ein Vereinssitz angegeben ist! Gegebenenfalls genügt ein kurzer Anruf beim Amtsregister = der ist kostenlos! Dies gilt auch für Züchter, die sich solch einem "Vereinchen" anschließen wollen und sich dieser mit  "International anerkannten Papieren" brüstet! Lassen Sie sich nicht hinter das Licht führen! Es ist Ihr Geld, das Sie sonst zum Fenster rausschmeisen!

 

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Mitgliederversammlung: Falscher Termin kann zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen

Immer mal wieder kommt es in dem einen oder anderen Verein zum Streit darüber, ob eine Mitgliederversammlung zur Unzeit stattgefunden hat. Gerade in der Feriensaison sollten Sie wichtige Versammlungen deshalb nicht abhalten. Das bestätigt jetzt auch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.Der Fall: Der Vorstand eines Vereins mit 80 Mitgliedern hatte zu einer Mitgliederversammlung in der Ferienzeit eingeladen. Da einige Mitglieder an dieser Veranstaltung aufgrund der Ferien nicht teilnehmen konnten, klagten Sie gegen die dort getroffenen Entscheidungen.Das Urteil: Eine solche Einladung bzw. Terminierung ist nicht „verkehrsüblich“, entschieden die Richter. Die während dieser Mitgliederversammlung getroffenen Entscheidungen seien nichtig (BayObLG, Urteil vom 16.7.2004, Az.: 3 Z BR 100/04).Was das Urteil für Sie und Ihren Verein bedeutet: Terminieren Sie Mitgliederversammlungen stets außerhalb Ferienzeit und berücksichtigen Sie bei der Terminauswahl auch andere Ereignisse wie Brückentage und Ähnliches. Ansonsten riskieren Sie dass getroffene Beschlüsse vom Gericht wieder „kassiert“ werden – unabhängig davon, wie viele Mitglieder teilgenommen haben.

Mit diesem Wissen führen Sie Ihren Verein rechtssicher und überzeugend

Haftung: Viele Vereins-Vorstände sind beim Thema persönliche Haftung der Meinung: „Mir passiert das schon nicht, wir sind ein kleiner Verein ...“. Weit gefehlt! Jedes Jahr werden in Deutschland viele Vereinsvorstände persönlich zur Kasse gebeten. Und das Wichtigste: Hier gilt der alte Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“! Deshalb: Nutzen Sie die einzige Informationsquelle für Vereins-Vorstände, die Sie monatlich aktuell über alle neuen Urteile, Gesetzesänderungen und Erlässe zum Thema Haftung informiert. Sichern Sie sich ab. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar von „Verein & Vorstand aktuell“ an

Vereinsrecht: Wie lange liegt Ihre letzte „Entlastung“ zurück? Nur jeder 3. Vereins-Vorstand lässt sich auf der Jahreshauptversammlung entlasten. Zum Teil mit teueren Folgen für ihn und seine Familie. So musste vor einiger Zeit ein Vorstand 15.000 € aus eigener Tasche an das Finanzamt zahlen. Grund: Steuerschulden aus dem Jahr 1991!! Der Vorstand hatte sich nie entlasten lassen!

Steuern für Vereine: „Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier.“ Peter Gillies (*1939), dt. Journalist, b. 1995 Chefredakteur „Die Welt“. Aussage eines (lang-gedienten) Vereins-Vorstands auf Nachfrage zum Thema „Steuern“: „Ach, wissen Sie, als eingetragener Verein müssen wir ja keine Steuern zahlen. Da beschäftigen wir uns gar nicht mit. Unser Verein ist dafür viel zu klein.“ Schützt das „e.V.“ aber wirklich vor Steuernachzahlungen? Die klare Antwort heißt: NEIN! Immer aktuelle Informationen (inkl. geldwerter Tipps) zum Thema Verein & Steuern liefert Ihnen monatlich „Verein & Vorstand aktuell“. Damit Sie keinen Cent zu viel zahlen!

Jugendarbeit: „Die Jugend ist die Zukunft unseres Vereins!“ Ein Satz, den sich die meisten Vereine auf die Fahnen schreiben müssen, wenn sie ihr Fortbestehen sichern wollen. Ein typisches Beispiel für die veränderten Interessen der jungen Menschen ist der Fußballsport, der in der Gunst der Jugendlichen stark gesunken ist. Eine Studie, an der unter anderem auch der Deutsche Sportbund beteiligt war, zeigt, dass Fußball auf der Beliebtheitsskala weit hinten rangiert, gleichauf mit Reitsport und Surfen. Die laufend neuen Tipps aus „Verein & Vorstand aktuell“ zu diesem Thema helfen Ihnen, Jugendliche für das Angebot Ihres Vereins zu interessieren!


Falscher Vereinsname

Sollte sich ein Verein falsch titulieren, dass heisst, wenn er sich in Briefbögen, Homepages, bei der AUSSTELLUNG von Papieren (z.B. bei Hundevereinen – Ahnentafeln, Championate) mit einem nicht existenten Namen bezeichnen, haftet der Vorstand komplett für die Folgen erstehender Kosten und ist zudem voll regresspflichtig im Schadensfall! Sollte der Vorstand finanziell nicht in der Lage sein, den entstehenden Schadensersatz auszugleichen, kann per Gerichtsbeschluss jedes x-beliebige Mitglied zur Rechenschaft gezogen werden! Das Privatvermögen des einzelnen Mitgliedes  ist in diesem Fall nicht geschützt! Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

 

Beispiel:
Sollten nun tatsächlich Ahnentafeln mit gewissen Fantasie - Namen im Umlauf sein, und sollte keine 2/3 Mehrheit auf einer HV, eine Namensänderung beschlossen und zudem beim Vereinsregister eingetragen haben, sind alle je ausgestellten Dokumente/Ahnentafeln/Urkunden null und nichtig! Denn somit kann ein Verein ja auch gar nicht existieren, zumindest nicht als eingetragener Verein! Haftung für alle Folge - Schäden siehe oben!

Die Satzungen seriöser Vereine kann jeder im Internet auf deren Homepage nachlesen!“

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"Was tun bei Streusalz auf Straßen und Wegen?


Soweit als möglich, vermeiden Sie Wege, auf denen Streusalz eingesetzt wurde. Gesunden Pfoten macht ein kurzer Weg über Streusalz normalerweise nichts aus, es schadet aber nicht, dem Hund die Pfoten nach dem Spaziergang kurz abzuspülen oder mit einem feuchten Tuch abzuwischen. Grade die Zwischenräume der Zehen sind leichter von Reizungen betroffen.

Wenn ihr Hund empfindliche Pfoten hat oder diese sogar rissig sind, kann ein Einreiben mit einer Salbe wie Melkfett, Ringelblumensalbe oder Vaseline, hilfreich sein. Verwenden Sie bitte nur Salben, die für den Hund nicht schädlich sind, wenn er seine Pfoten ableckt. Am besten tragen Sie die Salbe direkt vor dem Spaziergang auf, dann hinterlässt diese auch keine Spuren auf ihrem Lieblingsteppich."

 

 
 
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